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Immobilien Uruguay
Länderinformation und Immobilienerwerb in Uruguay
Uruguay: ist einer der kleinsten südamerikanischen Staaten und grenzt im Norden an Brasilien und im Südosten an den Atlantischen Ozean. Der Fluss Uruguay, der zur Küste hin in das Ro-de-la-Plata-Delta übergeht, bildet die Süd- und Westgrenze zu Argentinien. Die Landschaft besteht aus hügeligem, von Flüssen durchzogenem Weideland. An der Küste gibt es zahlreiche schöne Strände. Der Großteil des Landes wird als Weideland für Rinder und Schafe genutzt. Montevideo liegt am südlichsten Punkt des Landes, hier leben über 50% der Bevölkerung. Etwa 90% des Landes sind für die Landwirtschaft geeignet, aber nur 12% werden genutzt.
Sprache: Amtssprache ist Spanisch. In Urlaubsorten auch Englisch.
Einwohner: 3.5 Millionen, davon leben 1.6 Millionen in Montevideo
Wirtschaftswachstum: jährlich
Klima: Sommer (Dezember - März) sind angenehm und die Winter mild. Die übrigen Jahreszeiten bieten sonnige Tage und kühle Nächte.
Bildung / Schulsystem: Uruguay ist ein Land, mit einem guten Sozialsystem, das die gesellschaftliche Integration fördert. Seit seiner Unabhängigkeit entwickelte sich die wirtschaftliche Aktivität in einer Symbiose zwischen den reichhaltigen natürlichen Ressourcen und der Arbeit seiner Bewohner – mehrheitlich europäische Einwanderer. Die sozialen Errungenschaften sind die Basis für die gute Ausbildung der Bewohner Uruguays. Die Schulpflicht in einem laizistischen Schulsystem, das den Kindern den bezahlungslosen Zugang zur Bildung ermöglicht, hat in Uruguay eine lange Tradition und bildet die Grundlage und das Schulsystem wurde in den letzten Jahren nochmals ausgebaut, so dass heute 95 % der Kinder ab 4 Jahren einen privaten oder öffentlichen Kindergarten für mindestens ein Jahr besuchen können.
Hinsichtlich des Besuchs weiterführender Schulen besitzt Uruguay die höchsten Zahlen für ganz Lateinamerika: 85 % der Kinder gehen auch nach dem Ende der Schulpflicht weiter zur Schule. Der Durchschnittswert für Lateinamerika liegt bei 50 %. Auf diesem hohen Bildungsniveau baut die voruniversitäre und universitäre Bildung auf. Es bestehen auch zahlreiche technische und landwirtschaftliche Schulen.
Das Universitätssystem ist international für die Qualität der technisch-professionellen Ausbildung der Abgänger, Wissenschaftler und Dozenten bekannt. Neben der traditionsreichen, fast 200 Jahre alten Universidad de la República sind in den letzten Jahren einige weitere Universitäten und Institutionen, meist privaten Ursprungs, entstanden.
Das hohe Bildungsniveau der Arbeitskräfte erklärt die reibungslose Einführung technischer Neuerungen in den Produktionsprozessen und deren tägliche Anwendung. Dies hat zu einem stetigen Anstieg der Produktqualität und der Produktivität geführt. Momentan besitzt jeder 3. Arbeitnehmer, sowohl in der Produktion als auch im Dienstleistungssektor, eine technische oder universitäre Ausbildung.
Kauf von Grundeigentum: Die Voraussetzungen für den Erwerb von uruguayischem Grundeigentum entsprechen in wesentlichen Teilen denjenigen des deutschen Rechtssystems.
So bedarf der wirksame Grundstückskaufvertrag ebenfalls der notariellen Beurkundung. In der Regel werden zunächst 2 Vorverträge geschlossen. Der erste Vorvertrag enthält lediglich die gemeinsame Beauftragung eines Notars. Der zweite Vorvertrag wird notariell beglaubigt und kann, wenn er im Register eingetragen wurde und die Hälfte des Kaufpreises bereits gezahlt wurde, ein Anwartschaftsrecht entstehen lassen. Der eigentliche Kaufvertrag ("escritura definitiva") wird von einem beauftragten Notar erstellt und muss von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Das uruguayische Grundbuch ("Registro público") unterscheidet sich wesentlich vom deutschen Grundbuch. So wird jede Änderung in den Eigentumsverhältnissen zwar in das Grundbuch eingetragen, ein guter Glaube an das Grundbuch und somit ein gutgläubiger Grundstückserwerb existiert jedoch nicht. Belastungen und Beschränkungen werden nicht im Grundbuch eingetragen. Hierfür gibt es einerseits das Hypothekenregister und andererseits das Register der Beschränkungen, in welchem Verfügungsbeschränkungen und -verbote sowie persönliche Beschränkungen (wie z.B. Insolvenz, Geschäftsunfähigkeit etc.) eingetragen werden.
Eine Enteignung ist, wie auch in Deutschland, möglich, jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft und nur zum Wohle der Allgemeinheit und mit angemessener Entschädigung zulässig.
Der Grundstückserwerb durch ausländische Investoren unterliegt in Uruguay keinen besonderen Beschränkungen.
Investitionsschutz: Traditionell stehen ausländische Investitionen in Uruguay unter staatlichem Schutz, sowohl hinsichtlich der Garantierung des Privateigentums als auch in Bezug auf die Gewährleistung makroökonomischer Stabilität. Weiterhin haben die verschiedenen Regierungen eine Reihe von binationalen und multinationalen Abkommen zum Investitionsschutz und Abkommen zur Vermeidung doppelter Besteuerung abgeschlossen. Mit Deutschland wurden solche Abkommen – nach dem OECD-Modell - 1987 unterzeichnet und sind 1990 in Kraft getreten.
Gesellschaftsrecht Die am meisten verbreiteten und für den internationalen Geschäftsverkehr wichtigsten Gesellschaftsformen sind die GmbH - Sociedad de Responsabilidad Limitada (SRL), die AG - Sociedad Anónima (SA) und die Zweigniederlassung einer ausländischen juristischen Person (Sucursal de Sociadad Extranjera). Daneben gibt es auch die OHG - Sociedad Colectiva und die KG - Sociedad en Comandita. Bei letztgenannter kann der persönlich haftende Gesellschafter auch eine juristische Person, also auch eine SRL sein, so dass es sich im Ergebnis um eine GmbH & Co. KG handelt.
Schließlich besteht in Uruguay die Möglichkeit zur Gründung einer steuerbegünstigten Gesellschaft. Eine solche Finanzierungsgesellschaft (SAFI) ist, ebenso wie die zahlreichen Offshore-Banken in Uruguay, von zahlreichen Steuern befreit.
Immobilien: bietet sich gerade zu an, denn die Stärke des Euro macht’s möglich… Dazu ist die notwendige Sicherheit im Land gegeben in wirtschaftlicher, politischer wie auch sozialer Hinsicht. Das heißt, für jegliche Art der Investitionen herrscht ein absolut positives und förderliches Klima, wobei die geringe Korruptions- und Kriminalitätsrate in Uruguay dies noch zusätzlich unterstützen. Auch die Besorgnis einiger Deutschen, die drohende Gefahr durch den weltweiten Terrorismus könnte sich in Anschlägen im eigenen Land niederschlagen, veranlasst einige zur Entscheidung, in ein von solchen Ängsten eher unberührtes Land wie Uruguay auszuwandern, in dem man sich sicher fühlen kann. Vor allem Uruguay stellt eine solche Alternative als perfektes Auswanderungsland dar, denn obwohl es auf einem fremden Kontinent liegt, so ist es doch in vielerlei Hinsicht europäischer als andere südamerkanische Staaten. Sehr wichtig in der heutigen Zeit ist es auch, darauf hinzuweisen, dass Uruguay ein vor Erd- oder Seebeben, Orkanen und Hurrikans sowie sonstigen vergleichbaren Naturkatastrophen äußerst sicheres Land ist. Noch nie gab es irgendwelche gravierenden Probleme in dieser Hinsicht.
Die Regierung fördert im Allgemeinen Investitionen, insbesondere auch jene aus dem Ausland. So geniessen Auslandsinvestoren die gleichen Anreize wie lokale Investoren und sie benötigen keine vorherige Genehmigung. Ausländische Investoren dürfen, wie auch die lokalen Investoren, jegliche Art von Tätigkeiten ausführen. Der Investor kann eine AG, GmbH oder andere Gesellschaftsform gründen. Bezüglich Kapitalrückführung und des Einkommenstransfers bestehen in Uruguay keine Einschränkungen und es bedarf auch keiner Bevollmächtigung durch den Staat. Auch der Markt der Wechselkurse weist keine Beschränkungen in Bezug auf den Kauf oder Verkauf ausländischer Währungen auf. Uruguay bietet Investoren aus dem Ausland einen Sicherheitsrahmen für die wirksame Rechtsgültigkeit und wirtschaftliche Stabilität. Weiterhin ist Uruguay Mitglied der internationalen Organisation MIGA (Multilaterale Gesellschaft für Investitionssicherheit), welche die Sicherheit von Investitionen fördert.
Immobilienkauf: Alle ausländischen Bürger können in Uruguay ohne Einschränkung Immobilien kaufen. Erforderlich ist nur ein gültiger Reisepass. Bei einem Angebot wird eine schriftliche Reservierung getätigt. Eine Summe in Höhe von circa zehn Prozent des Kaufpreises wird beim Notar hinterlegt. Der Notar unterliegt einem sehr strengen Recht und ist unparteiisch. Er prüft den Kaufvertrag, belehrt die Vertragsparteien über eventuelle Folgen und beantragt die Grundbucheintragurig. Wird das Angebot vom Verkäufer gegengezeichnet, prüft der Notar alle Dokumente beim Katasteramt und der Gemeinde auf Belastungen, Steuerschulden, Umlagerückstände, Bauvorschriften etc.
Bei erfolgreicher Prüfung erstellt der Notar einen Kaufvertrag. Dann erfolgt der Grundbucheintrag.
Immobilienmakler: In Uruguay zahlt der Käufer die landesübliche Provision von 3 % des Kaufpreises.
Notarkosten: 3 Prozent des Verkaufspreises.
Finanzierung: Ist für Ausländer nicht möglich.
Steuern beim Immobilienkauf:: 2 % auf den Katasterwert des Objekts (Katasterwert: ca. 50 % des Verkaufspreises).
Jährliche Steuer: primaria (Steuer zur Unterstützung des Schulsystems) 0,3 Prozent des Katasterwerts plus jährliche Abgaben an die Stadt (variieren je nach Gemeinde).
Autokosten: Vollkasko ca. 4-5 % und Steuern ca. 1 % p.a vom Wert des Fahrzeuges.
Steuern in Uruguay: Das Steuersystem Uruguays basiert überdurchschnittlich stark auf indirekten Steuern, vor allem der Mehrwertsteuer (IVA), die mehr als 50 % der Steuereinnahmen ausmachen. Direkte Steuern und Abgaben auf Gewinne und Boden sind bezüglich der Steuereinnahmen des Staates weit weniger bedeutsam.
Mehrwertsteuer (IVA): Die Mehrwertsteuer beträgt 21 %. Auf einige Produkte (Lebensmittel, Medikamente etc.) wird eine reduzierte MwSt von 10 % erhoben. Weiterhin sind einige Güter und Dienstleistungen vollständig von der MwSt befreit.
Steuer auf Gewinne aus wirtschaftlicher Tätigkeit (IRAE): Diese Steuer wird auf Gewinne aus wirtschaftlicher Tätigkeit erhoben und beträgt 25 %.
Steuer auf Gewinne von Personen (IRPF): Diese Steuer wird auf von natürlichen Personen erzielte Gewinne erhoben und differenziert sich hinsichtlich der Quelle dieser Gewinne. Es wird zwischen Einkünften aus Lohnarbeit (zwischen 0 und 25 %), Kapitaleinkünften (10 %) und Gewinnen aus dem Verkauf von Eigentum (Deinvestition) (1,8 %) unterschieden.
Steuer auf Gewinne von im Ausland lebenden Staatsbürgern (IRNR): Diese Steuer wird auf die Gewinne von Uruguayern, die nicht im Land leben erhoben und beträgt zwischen 10 %.
Lebenshaltungskosten: So können beispielsweise Senioren mit einer vielleicht im deutschen Vergleich schmalen Rente in Uruguay ohne weiteres auf sehr angenehme Weise ihren Lebensabend im wahrsten Sinne als die besten Jahre des Lebens bestreiten. Aber auch für Aussteigerfamilien ist das Land selbstverständlich durch den hohen Wert des Euro besonders günstig, sodass beispielsweise der Besuch einer der guten Privatschulen durchaus im Bereich des Möglichen liegt. Viele Deutsche möchten sich gerne durch Investitionen im Ausland absichern und somit für das Alter vorsorgen. Ein Immobilienkauf in Uruguay bietet sich hierfür gerade zu an.
Die Lebenshaltungskosten in Uruguay sind deutlich geringer im Vergleich zu denen in Europa und Nordamerika. Gleichwohl gehört Uruguay innerhalb Lateinamerikas zu den teureren Ländern. Die wirtschaftliche Struktur des Landes erklärt die besonders geringen Kosten für Rindfleisch, das darüber hinaus von hervorragender Qualität ist. Aufgrund des niedrigen Lohnniveaus sind insbesondere Dienstleistungen und handwerkliche Tätigkeiten sehr preiswert. ‚Exotische’ Produkte wie Weizenbier lassen sich hingegen nur schwer finden und sind außerdem teuer.
Die folgende – willkürlich zusammengestellte – Liste soll einen Überblick über die Preise für Alltagsprodukte in Uruguay geben:
1 Liter Milch |
0,50 € |
1 Liter Bier (Supermarkt) |
1,00 € |
1 Kilo Bananen |
0,70 € |
1 Brot (Baguett-ähnlich) |
0,35 € |
1 Kilo Rindfleisch – Steak |
5,00 € |
1 Kilo Hühnerfleisch |
2,70 € |
1 großer Hamburger (Imbiss) |
1,00 € |
Tagesmenü (Restaurant) |
2,50 – 7 € |
1 Pizza (Restaurant) |
2,50 € - 5,00 € |
1 Busfahrt in Montevideo |
0,40 € |
Friseur |
1,50 – 12 € |
Eintritt Fußballländerspiel |
8,00 € |
1 Liter Benzin |
1,00 € |
Montevideo: ist die Hauptstadt Uruguays. Sie liegt am Mündungstrichter des Río de la Plata. Sie zählt rund 1,5 Mio. Einwohner und ist das wirtschaftliche, administrative und kulturelle Zentrum des Landes. Die Stadt hat ein gemäßigtes Klima mit einer Jahresmitteltemperatur von 13 °C. Es ähnelt den klimatischen Verhältnissen von Südfrankreich, Italien und Spanien mit klar definierten Jahreszeiten. In Montevideo befindet sich der Flughafen Aeropuerto Internacional de Carrasco, der der wichtigste und größte Flughafen Uruguays ist.
Punta del Este: der Badeort wird an der Küste von zahlreichen Hochhausbauten, in der Regel Hotels und Appartementhäuser, dominiert. Unmittelbar hinter der Küstenstraße liegen viele Villen in einer Parklandschaft. Punta del Este liegt auf einer Halbinsel und wird von 40 km feinsandigen Strand umgeben. Die Einwohnerzahl von etwa 10.000 verzehnfacht sich in der dreimonatigen Hauptreisesaison von Mitte Dezember bis Mitte März. Insgesamt besuchen jährlich zwischen 600.000 und 700.000 Touristen die Stadt, von denen der überwiegende Teil aus Argentinien kommt. Der Rest kommt aus Uruguay selbst, dem Süden Brasiliens, anderen lateinamerikanischen Ländern sowie zunehmend aus den USA und Europa.
Aufgrund der starken Ausprägung der Saison nimmt auch die wirtschaftliche Aktivität in den dortigen Sommermonaten beträchtlich zu. Zahlreiche Läden, Restaurants und sonstige Firmen öffnen nur während dieser Zeit.
Die Quadratmeterpreise in Punta del Este stiegen in den letzten Monaten um durchschnittlich 16 %. Der größte Anstieg ist in der Premium Kategorie direkt am Meer zu verzeichnen.
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